Versicherungsbüro Schöbe - Ihr Versicherungsmakler in Leipzig
Kündigungshilfe - Versicherungsbüro Schöbe - Ihr Ver­sicherungs­makler in Leipzig

Kündigungshilfe

Sie möchten einen Vertrag kündigen? Kein Problem!

Wir stellen Ihnen dazu kostenfrei und papierlos eine komfortable Kündigungshilfe zur Verfügung.

Tragen Sie einfach Ihre Vertrags- und Kundendaten ein und unterschreiben Sie Ihre Kündigung digital über ein touchscreen-fähiges Gerät. Dies funktioniert auch per QR Code, wenn Sie diese Seite nicht bereits über ein Smartphone oder Tablet aufrufen. Abschließend können Sie Ihre fertige Kündigung kostenfrei direkt per Mail an die vorbelegte Mail Adresse der jeweiligen Gesellschaft versenden und sich natürlich auch Ihr Dokument für Ihre Unterlagen downloaden. 

Beachten Sie bitte die sparten-spezifischen Kündigungsfristen:

  • bei privaten Sachverträgen (wie z.B. Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Rechtsschutz-, Ge­bäude­ver­si­che­rung), sowie auch bei Privaten Kranken­ver­si­che­rung besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist zur jeweiligen Hauptfälligkeit. In der PKV ist dies in der Regel das Ende des Kalenderjahres.
  • Lebensversicherungen und Berufs­unfähig­keitsversicherung können i.d.R. jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Achtung: Oft ist die Kündigung von langjährigen Rentenversicherungen mit finanziellen Verlusten verbunden. Wir beraten Sie hierzu gern zu besseren Alternativen, wie z.B. den Verkauf der Rentenversicherung oder ggf. auch eine Rückabwicklung unter Rückzahlung sämtlicher eingezahlter Beiträge. Kontaktieren Sie uns!
  • In der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungen beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende und kann seit 01.01.2021 bereits nach einer Bindefrist von mindestens 12 Monaten gekündigt werden. Bleibt man in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung übernimmt die Kündigung nun auch die neue Krankenkasse.
  • ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat besteht nach einem (versicherten) Schaden- bzw. Leistungsfall, sowie bei einer tariflichen Beitragserhöhung. Bei Wegfall des Risikos bspw. aufgrund der Gründung eines gemeinsamen Haushalts mit dem Partner (Haft­pflicht, Hausrat) oder Tod eines Hundes (Tierhalterhaftpflicht) kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

Bei weiteren Fragen zögern, Sie nicht uns zu kontaktieren!


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