Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte
Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Gebäudeversicherung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.
Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich - wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa durch herabfallende Splitter einer berstenden Glasabdeckung Personen verletzt werden. Bevor man eigenen Haftpflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaik-Police auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.
Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken, sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.
Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
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Jung DMS & Cie Pool GmbH
Söhnleinstr.8
65201 Wiesbaden
Telefon: 0611-3353500
E-Mail: antrag-versicherungen@jungdms.de
- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -
"Jung DMS & Cie Pool GmbH" ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.
Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden
Wilhelmstraße 24-26
65183 Wiesbaden
Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet: D-7MG2-FKTJA-05
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
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Im durchgeführten Produktvergleich wurden Photovoltaikversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 6 Versicherern und 1 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 14 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Was bedeutet die Angabe kWp für die Leistung der Anlage?
Die Abkürzung kWp steht für Kilowatt-Peak und bedeutet sinngemäß "Spitzenleistung". Dies ist die maximal mögliche Leistung, die die Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen erzeugen kann.
Welchen Versicherungsschutz bietet die PV-Versicherung?
Die PV-Versicherung ist eine spezielle Elektronik Versicherung für diese Anlagen mit einigen Erweiterungen. Es sind alle stationär installierten Teile der Photovoltaikanlage vom Versicherungsschutz erfasst. Dies sind beispielsweise die Solarmodule, die Trafos, die Wechselrichter oder auch die Einspeisezähler. Werden diese beispielsweise durch Feuer oder Marderbiss beschädigt oder gestohlen, leistet die Versicherung Ersatz. Die Entschädigung erfolgt dabei zum Neuwert. Nicht versichert sind zum Beispiel Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung.
Ist ein Überspannungsschutz notwendig?
Einige Anbieter bieten Versicherungsschutz auch ohne Überspannungsschutz. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie bei gefährdeten Orten aber diesen installieren.
Was ist die Ertragsausfallversicherung?
Für den Strom, der durch die Photovoltaikanlage produziert wird und an den Netzanbieter verkauft wird, erhalten Sie eine Vergütung. Kann auf Grund eines Schadens kein Strom produziert werden, liegt ein Ertragsausfall vor. Dieser Ertragsausfall wird bei Totalausfall der Anlage mit dem versicherten Betrag entschädigt. Die Leistungsdauer ist je nach Anbieter verschieden
Was ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung
Versichert ist der Betrieb der Photovoltaikanlage zur Einspeisung von elektrischem Strom in des Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.
Bei Einspeisung in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens handelt es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Tätigkeit, die nur selten oder unzureichend über die Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. z.B. können sich Teile der Anlage lösen und durch herunter fallen Personen verletzen oder Sachen beschädigen.
Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Ebenfalls können hohe Schadenerstzansprüche Dritter bei Umweltschäden durch z.B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat, entstehen.
Einen gesonderter Haftpflichtvertrag ist empfehlenswert, wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben.
Der Betreiber haftet nicht nur für Versorgungsstörungen, sondern auch für Schäden an fremden Gebäude durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Zum Beispiel kann ein Brand entstehen oder durch Eindringen von Wasser ein erst später bemerkter Schaden entstehene. (Allmählichkeitsschäden)
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche sind Gegenstand dieser Haftpflichtversicherung.
Sind Photovoltaik-Anlagen in Eigenmontage versicherbar?
Es gibt einige Anbieter wo dies möglich ist. Die Abnahme muss durch eine Fachfirma erfolgen.
Sind andere Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen und Photovoltaikanlagen zusammen versicherbar?
Nein, PV Anlagen sind nur über die spezielle Photovoltaik-Versicherung versicherbar. Andere Stromerzeugende Anlagen können z.B. über eine Maschinen- oder Elektronikversicherung versichert werden. Dies ist aber nicht Angebot unseres Rechners.
Was ist eine Montageversicherung
Wenn Sie Hersteller, Lieferant oder Montagefirma einer PV-Anlage sind sind Sie dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos laufen. Dennoch können Schäden aufgrund von Konstruktions-, Material oder Montagefehlern etc. eintreten. Diese Risiken können Sie über die Montageversicherung abdecken. Versicherte Risiken sind z.B.:
Diebstahl
Höhere Gewalt (Sturm, Schneelast, Überschwemmung, Erdbeben etc.)
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Schwelen, Glimmen, Sengen und Glühen
Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Sabotage, Böswilligkeit u. Vandalismus
Berechnungs- u. Montagefehler
Montageunfälle
Nagetierschäden (Marderbiss u.ä.)
Inner Unruhen, Streik und Aussperrung
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
Kurzschluss und Überspannung
Erdbeben
Wasser und Feuchtigkeit
Hochwasser und Überschwemmung
Konstruktions- und Materialfehler